1. Wir fordern die Ergänzung des Artikels 3 des Grundgesetzes um die Merkmale „sexuelle und geschlechtliche Identität“.
Nur dadurch kann eine volle rechtliche Gleichstellung von Lesben, Schwulen, Bisexuellen, trans* und intergeschlechtlichen Menschen erreicht werden. Der erweiterte Artikel 3, Absatz 3 des Grundgesetzes muss in Zukunft klarstellen: „Niemand darf wegen ... seiner sexuellen oder geschlechtlichen Identität... benachteiligt oder bevorzugt werden.“ Diese bereits im Deutschen Bundestag sowie im Bundesrat angestoßene Erweiterung ist zwingend notwendig, damit Lesben, Schwule, trans* und intergeschlechtliche Menschen in der Rechtsprechung und Gesetzgebung nicht mehr als Bürger zweiter Klasse behandelt werden können. Der Staat muss hier seiner Pflicht nachkommen und Diskriminierung auch aufgrund der seiner sexuellen oder geschlechtlichen Identität verbieten.
2. Wir fordern die Abschaffung des Transsexuellengesetzes und die Schaffung eines Selbstbestimmungsrechtes unter enger Einbeziehung der bestehenden Fachverbände, sowie umfassende Maßnahmen, um die Lebensbedingungen von trans* Menschen zu verbessern.
Die Weltgesundheitsorganisation WHO entfernte im Juni 2018 die psychiatrische Diagnose Transsexualität und alle damit in Zusammenhang stehende Diagnosen aus ihrem Katalog psychischer Krankheiten. Damit wird dem bereits vielfach kritisierten Transsexuellengesetz die Grundlage entzogen. Wir fordern den Gesetzgeber auf, dieser Feststellung zügig nachzukommen und das Transsexuellengesetz zugunsten einer gesetzlichen Anerkennung geschlechtlicher Selbstbestimmung zu reformieren.
Mit gutem Beispiel geht dabei das maltesische „Gesetz über Geschlechtsidentität, Geschlechtsausdruck und Geschlechtsmerkmale“ voran. Es gilt als das fortschrittlichste der Welt. An ihm sowie an der Europarats-Resolution 2048 zum Schutz der Rechte von Trans*-Personen sollte sich die Gesetzgebung in Deutschland orientieren und jedwede stigmatisierende Sondergesetzgebung für Trans*-Personen ersatzlos abschaffen bzw. alle trans*-relevanten Menschenrechte in bestehende Gesetze integrieren.
Die Kosten für medizinische Interventionen zur Geschlechtsangleichung müssen durch die Krankenversicherung abgedeckt werden. Trans*-Personen dürfen nicht länger durch medizinische Klassifizierungen als psychisch krank eingestuft werden. Gleichwohl muss die Möglichkeit zur medizinischen Behandlung bestehen. Neben dem ausdrücklichen Verbot von Diskriminierung aufgrund der Geschlechtsidentität sollen auch auf internationaler Ebene Menschenrechtsstandards eingeführt werden, die explizit auf die Belange von trans* Menschen Bezug nehmen. Trans*feindliche Taten sollen als Hassverbrechen eingestuft und juristisch behandelt werden. Trans*-Menschen und ihre Organisationen sind in die Erarbeitung von Rechtsvorschriften, die sie betreffen, einzubeziehen.
3. Wir fordern eine zeitnahe Reform des Familienrechts, durch die bei der Geburt eines Kindes in einer lesbischen Ehe mittels künstlicher Befruchtung automatisch beide Frauen als Mütter anerkannt werden und eine Stiefkind-Adoption durch die nicht-leibliche Mutter nicht mehr notwendig ist.
Entgegen der Euphorie um die Öffnung der Ehe für nicht-heterosexuelle Paare ist die gesetzliche Gleichstellung von queeren Paaren und Familien immer noch nicht vollständig erreicht: Wird ein Kind in einer lesbischen Ehe mittels künstlicher Befruchtung geboren, so wird die nicht-leibliche Mutter nicht automatisch als Mutter anerkannt, sondern muss weiterhin den Prozess einer Stiefkind-Adoption durchlaufen. Wir fordern die Bundesregierung auf, das Familienrecht entsprechend zu ändern, sodass automatisch beide Frauen in einer lesbischen Ehe als Mütter anerkannt werden.
4. Wir fordern einen verbindlichen Aktionsplan der Bundesregierung zur Akzeptanz von sexueller und geschlechtlicher Vielfalt sowie zur Bekämpfung von Homo-, Bi- und Trans*feindlichkeit und Diskriminierung aus Gründen der sexuellen Orientierung und der Geschlechtsidentität.
Homo-, Bi- und Trans*feindlichkeit sind weiterhin ein Problem in unserer Gesellschaft. Vor diesem Hintergrund muss ein nationaler Aktionsplan verabschiedet werden, welcher Rechte von queeren Menschen stärkt und Diskriminierung entschlossen entgegenwirkt. In Hamburg besteht seit Januar 2017 der Aktionsplan für Akzeptanz geschlechtlicher und sexueller Vielfalt, jedoch steht die Umsetzung einer entsprechenden, bundesweit greifenden Initiative noch aus. Akzeptanz darf nicht an Ländergrenzen haltmachen.
5. Wir fordern die weltweite Einhaltung der Menschenrechte für Homosexuelle, Trans*, Bisexuelle und intergeschlechtliche Menschen.
Die Völkergemeinschaft muss internationalen Druck ausüben, um homo-, bi- und trans*feindliche* Gesetze zu stoppen. Im Umgang mit Ländern, in denen Homosexualität unter Strafe steht - manchmal sogar unter Todesstrafe - muss Deutschland eine klare Position beziehen! Menschenrechte sind unteilbar!
Die Beispiele von staatlicher Diskriminierung und Einschränkung der Menschenrechte von Schwulen und Lesben zeigen: Auch in der Europäischen Union gibt es akuten Handlungsbedarf! Wir fordern daher insbesondere die Europäische Kommission, die Bundesregierung und den Hamburger Senat eindringlich auf, bei jeder sich bietenden Gelegenheit auf die Einhaltung der Menschenrechte von LGBTIQ+ zu bestehen.
6. Wir fordern, sogenannte Hassverbrechen aufgrund der sexuellen bzw. der geschlechtlichen Identität explizit im deutschen Strafrecht zu verankern. Insbesondere fordern wir, §46 des Strafgesetzbuches um den Passus „homo-, bi- und trans*feindlich motivierte Straftaten“ zu erweitern.
§46 STGB regelt, dass ein Gericht die Möglichkeit hat, bei einem Verfahren eine höhere Strafe zu verhängen, wenn sogenannte menschenverachtende Gründe für die Tat vorlagen. Dazu zählen eine rassistische, fremdenfeindliche oder antisemitische Gesinnung. Die Begriffe Homo-, Bi- und Trans*feindlichkeit tauchen nicht auf.
7. Wir fordern eine aktive Aufklärungs- und Bildungspolitik sowie die Verankerung sexueller Vielfalt als Bestandteil der Lehr- bzw. Bildungspläne in allen Bundesländern. Wir fordern ein kontinuierliches Engagement des Hamburger Senats zur Aufklärung über gleichgeschlechtliche Lebensweisen und sexuelle Vielfalt an Hamburger Schulen sowie die Ausweitung der Lehrpläne auf die Geschichte von LGBTIQ+. Wir fordern, dass sich der Hamburger Senat hierfür auf kommunaler und bundesweiter, aber auch auf internationaler Ebene im Rahmen bestehender Städtepartnerschaften einsetzt.
Sexualpädagogik soll zu einem selbstbestimmten, verantwortlichen und gewaltfreien Umgang mit Sexualität befähigen. Sie soll Kindern und Jugendlichen ermöglichen, altersangemessen, zielgruppenorientiert und wertschätzend mit sich selbst und dem, was in ihrer Lebenswelt präsent ist, umzugehen. Das Hamburgische Schulgesetz legt fest, dass Schüler*innen befähigt werden, ihre Beziehungen zu anderen Menschen nach den Grundsätzen der Achtung und Toleranz zu gestalten. Lehrkräfte sind dafür verantwortlich, dass Schüler*innen aufgrund ihrer sexuellen Orientierung und Geschlechteridentität in ihrer Entwicklung unterstützt und im Schulalltag nicht diskriminiert werden.
Das Schulgesetz legt überdies fest, dass Sexualerziehung Teil des Unterrichts ist und in diesem Rahmen neben biologischen auch soziale Aspekte aufgegriffen werden. Auch das Themenfeld Akzeptanz verschiedener Partnerschaftsformen, also beispielsweise homosexueller Beziehungen, wird in den aktuellen Hamburger Rahmenlehrplänen als Aufgabengebiet der Sexualerziehung ausdrücklich genannt. Wir fordern, dass dies im schulischen Alltag konsequent Anwendung findet.
8. Wir fordern Arbeitgeber*innen auf, sämtlichen Diskriminierungsformen am Arbeitsplatz aktiv entgegenzuwirken und das Bewusstsein für geschlechtliche und sexuelle Vielfalt im Beruf zu fördern.
Diskriminierungserfahrungen am Arbeitsplatz können die psychische Gesundheit von Berufstätigen gefährden. Sie können sich darüber hinaus negativ auf die Leistungsfähigkeit von Mitarbeiter*innen auswirken und zu einem Klima der Angst am Arbeitsplatz führen. Vor diesem Hintergrund fordern wir Arbeitgeber*innen auf, Diskriminierung aktiv entgegenzuwirken und sexuelle sowie geschlechtliche Vielfalt am Arbeitsplatz wertzuschätzen. Entsprechende, ganzheitliche Diversity-Management-Konzepte verbessern die Chancen- und Leistungsgerechtigkeit für Mitarbeiter*innen und damit auch die Kreativität und Erfolgschancen von Unternehmen.
9. Wir fordern vom Hamburger Senat die kontinuierliche Umsetzung der im Aktionsplan zur Bekämpfung von Homo-, Bi- und Trans*phobie aufgeführten Maßnahmen.
Wir begrüßen, dass der Aktionsplan nach einer langen Bearbeitungszeit im Januar 2017 verabschiedet wurde und derzeit mit einem breiten Beteiligungsprozess überarbeitet wird. Wir fordern, dass die im Hamburger Aktionsplan festgehaltenen Grundsätze und Leitlinien in den einzelnen Handlungsfeldern weiter umgesetzt und stetig evaluiert werden. Bürgerschaft und Senat sind aufgefordert, hierfür die notwendigen personellen und finanziellen Ressourcen bereitzustellen.
10. Wir fordern ausreichend Maßnahmen, um LGBTIQ+ vor Hass und Gewalt zu schützen und damit verbunden mehr Maßnahmen zur Bekämpfung von Homo-, Bi- und Trans*feindlichkeit.
Bundesweit und auch in Hamburg steigen die Zahlen von homo-, bi- und transfeindlichen Gewalttaten. Um Hass zu begegnen, braucht es eine kluge Strategie und wirkungsvolle Maßnahmen. Dazu zählt auch, dass Schutz und Prävention weit früher angesetzt werden muss und nicht erst dann, wenn ein Mensch zum Opfer wurde. Außerdem muss eine Sensibilisierung von Polizei, Justiz und Opferschutz für die Belange von LGBTIQ+ erfolgen.
11. Wir fordern den Hamburger Senat auf, die Mittel für die HIV-Prävention und der sie tragenden Projekte endlich den tatsächlichen Erfordernissen und den neuesten medizinischen Entwicklungen anzupassen.
Auch wenn der medizinische Fortschritt dazu geführt hat, dass Menschen mit dem HI-Virus lange leben können, so leben sie doch mit einer Krankheit. Aufklärung ist weiterhin notwendig: Nicht nur, um die Zahl der Neuinfektionen möglichst gering zu halten, sondern auch, um den Menschen ein realistisches Bild von HIV und AIDS zu vermitteln, das mit den Schreckensbildern der Vergangenheit aufräumt. Positive sind nach wie vor häufig Diskriminierung und Stigmatisierung ausgesetzt, viele Betroffene leben aus Angst und Scham versteckt und verschweigen ihre Infektion selbst im engsten Freundes- und Familienkreis. Die Mittel für die HIV-Prävention dürfen daher nicht gekürzt, sondern müssen den tatsächlichen Erfordernissen, auch vor dem Hintergrund neuester medizinischer Entwicklungen, angepasst werden.
12. Wir fordern, die Mitwirkung von älteren LGBTIQ+ in der politischen Interessenvertretung von Senior*innen sicherzustellen, ihren besonderen Bedürfnissen in Betreuung und Pflege Rechnung zu tragen sowie spezielle Wohnformen für ältere LGBTIQ+ zu fördern.
Nicht-heterosexuelle Lebensweisen waren in Deutschland über viele Jahrzehnte tabuisiert beziehungsweise mit strafrechtlich bewehrt. Bis heute leiden viele ältere LGBTIQ+ unter den Folgen gesellschaftlicher Stigmatisierung oder strafrechtlicher Verfolgung. Gerade sie haben einen Anspruch darauf, ein langes und entbehrungsreiches Leben in Würde beschließen zu können und ihre Interessen in den Mitwirkungsorganen artikulieren zu können. Daher fordern wir einen gesicherten und gesetzten Sitz im Hamburger Landesseniorenbeirat.
Das Recht auf ein angstfreies und offenes Leben sollte in allen Lebensphasen verwirklicht werden können. Aus Angst vor Vorbehalten und Diskriminierung durch Mitarbeiter*innen oder Mitbewohner*innen in Betreuungs- und Pflegeeinrichtungen werden wichtige und identitätsstiftende Aspekte der Biografie häufig von älteren LGBTIQ+ verschwiegen oder verleugnet. Die Vielfalt der sexuellen und geschlechtlichen Identitäten und die damit verbundenen unterschiedlichen Lebensweisen müssen in die Angebote und den Alltag der Altenhilfe, Altenpflege, Assistenz und Behindertenbetreuung nachprüfbar Eingang finden.
In der Pflege und Altenhilfe müssen Beratungs-und Fachperonal sowie die Leitung von entsprechenden Einrichtungen, etwa Alten- und Pflegeheimen, für die besonderen Bedürfnisse und Belange von LGBTIQ+-Senior*innen sensibilisiert werden. Außerdem sind private und öffentliche Initiativen zu Alten- und Wohnprojekten, die LGBTIQ+ Raum geben, von der Politik positiv zu begleiten und zu fördern.
13. Wir fordern einen gendersensiblen Umgang mit Sprache, welcher die geschlechtliche Vielfalt von Menschen berücksichtigt und sichtbar macht.
Sprache schafft Wirklichkeit. Durch Sprache können Menschen und gesellschaftliche Gruppen sichtbar gemacht oder verschwiegen werden. In der deutschen Sprache dominiert weiterhin das generische Maskulinum, das u.a. Frauen* sowie trans* Menschen unsichtbar macht. Wir fordern deshalb einen inklusiven, gendersensiblen Umgang mit Sprache, welcher auf die geschlechtliche Vielfalt von Menschen eingeht. Von Gendersternchen (z.B. Lehrer*innen) bis zu neutralen Bezeichnungen (z.B. Lehrkräfte) bestehen zahlreiche, unkomplizierte Formulierungsmöglichkeiten, um verschiedene Geschlechtsidentitäten zu berücksichtigen.
14. Wir fordern eine menschenwürdige Behandlung und Unterbringung von LGBTIQ+ Geflüchteten in Hamburg sowie eine bedarfsgerechte Finanzierung von Beratungs-, Wohn- und Hilfsangeboten.
Wir begrüßen, dass Hamburg Wohnraum für queere Geflüchtete geschaffen hat. Dieser Kurs muss weiterverfolgt werden. Dem besonderen Schutzbedürfnis von LGBTIQ+ Geflüchteten ist Rechnung zu tragen. Die vorhandenen Beratungs- und Hilfsstrukturen der Hamburger Community müssen durch Senat und Bürgerschaft angemessen unterstützt und ausgebaut werden.
Queere Geflüchtete sind oft in einer besonders prekären Lage und brauchen unsere Unterstützung. Verfolgung aufgrund von Homosexualität wird von der EU als Asylgrund anerkannt. Vor dem Hintergrund der in den Heimatländern erlebten Gewalt und Ausgrenzung, aus Angst vor weiteren Repressionen oder aus Scham verschweigen viele Betroffene jedoch ihre sexuelle Identität. Asylsuchende dürfen aber nicht schon deshalb als unglaubwürdig eingestuft werden, weil sie bei der Glaubwürdigkeitsprüfung intime Aspekte ihres Lebens nicht offenbaren wollen. Entsprechende „Tests“ auf ihre sexuelle Identität sind abzulehnen.
Ein Staat, in dem LGBTIQ+ verfolgt werden oder in dem Homosexualität unter Strafe steht, kann kein sicheres Herkunftsland sein! Die Regelungen zu sogenannten sicheren Drittstaaten müssen im Hinblick auf Sicherheit für LGBTIQ+ und Frauen im Allgemeinen sowie im Hinblick auf eine notwendige medizinische Versorgung (z.B. von HIV-Positiven) überarbeitet werden.
Für die Anhörungen vor dem Bundesamt für Migration und Flüchtlinge müssen kostenfreie Sprachmittler*innen zur Verfügung stehen, die in Belangen von LGBTIQ+ geschult und sensibel sind. Die medizinische, psychologische und psychosoziale Versorgung von Menschen ohne Aufenthaltsstatus ist dauerhaft sicherzustellen. Menschen, die mit Geflüchteten arbeiten (in Unterkünften, Behörden usw.), müssen für die Belange von LGBTIQ+ sensibilisiert und geschult sein.
15. Wir fordern den Hamburger Senat auf, die Mittel der Jugendarbeit für LGBTIQ+ stetig den tatsächlichen Erfordernissen anzupassen.
Insbesondere junge queere Menschen brauchen während der weiterhin schwierigen Phase des Coming Outs Unterstützung durch öffentliche Einrichtungen. Präventions- und Aufklärungsarbeit ist wichtiger denn je! Aus diesem Grund fordern wir den Senat auf, bei den Haushaltsberatungen dafür zu sorgen, dass die Vereine, Institutionen und Träger*innen eine solide finanzielle Grundlage erhalten, um ihre Aufgaben in vollem Umfang erfüllen zu können. Kürzungen sind nicht akzeptabel!
16. Wir fordern die aktive Förderung der Erinnerungskultur und die Aufarbeitung der Geschichte von LGBTIQ+, insbesondere der Homosexuellen-Verfolgung, durch Stadt, Land und Bund.
Wir unterstützen die Initiative zur Schaffung eines innerstädtischen Denkmals sexueller Vielfalt. Wir fordern außerdem die Verankerung der Geschichte von LGBTIQ+ im Hamburg Museum: Auch wir sind ein Teil dieser Stadt und ihrer Geschichte! Wir fordern weiterhin eine engere Vernetzung der historischen Forschungen zu LGBTIQ+. Dies bedeutet vor allem auch eine bessere finanzielle Unterstützung des Fachverbandes für Homosexualität und Geschichte (FHG e. V.) Wir begrüßen eine stärkere Beteiligung der Community an der Aufarbeitung der Geschichte von LGBTIQ+. Darüber hinaus ist eine wesentlich bessere Rezeption der Forschungsergebnisse erforderlich.
17. Wir fordern eine stärkere und vielfältigere Repräsentation queerer Lebensweisen in den Medien.
Der Christopher Street Day ist einer der wenigen Anlässe, zu dem die Belange von LGBTIQ+ eine erhöhte mediale Aufmerksamkeit erfahren. Die Berichterstattung hierüber ist oftmals mit Stereotypen und diskriminierenden Begriffen gespickt. So fallen in diesem Zusammenhang z.B. Begriffe wie „bunt“, „schrill“ und „Paradiesvögel“, oder es fallen Begriffe wie „Schwulenparade“, die weder der Vielfalt noch den Anliegen der LGBTIQ+-Communities gerecht werden. Darüber hinaus werden queere Lebensweisen immer noch zu selten in Medien aufgegriffen. Dabei üben Massenmedien eine Sozialisationsfunktion aus; sie vermitteln Handlungsmuster, Rollenverhalten, Normen und gesellschaftliche Werte. Auch wir sind Teil der gesellschaftlichen Wirklichkeit. Wir fordern daher Medienschaffende auf, LGBTIQ+ angemessen und vielfältig in ihrer Berichterstattung und Programmentwicklung zu berücksichtigen.
18. Wir fordern die Berücksichtigung der LGBTIQ+-Community bei der Besetzung des NDR-Rundfunkrates sowie in der Arbeit des Medienrats der Landesmedienanstalt Hamburg und Schleswig-Holstein.
Im Rundfunkrat des NDR wird die Bandbreite des gesellschaftlichen Lebens in Norddeutschland gespiegelt: Kultur, Wirtschaft, Politik, Sport, Kirchen, Migrant*innen und viele Organisationen mehr entsenden ihre Mitglieder ehrenamtlich in dieses Gremium. Hier müssen auch die Belange von LGBTIQ+ angemessen berücksichtigt werden. Gleiches gilt für den Medienrat der Landesmedienanstalt Hamburg und Schleswig-Holstein, der für den privaten Rundfunk zuständig ist. Hamburg Pride fordert außerdem die Aufnahme einer/eines Beauftragten für LGBTIQ+-Themen in das Gremium der Freiwilligen Selbstkontrolle (FSK).